Ferdinand Markus

Der Prozess gegen Ferdinand Markus

Ferdinand Markus, der vom Juli 1932 bis zu ihrer Auflösung der KPD angehörte, wurde gemeinsam mit anderen Widerstandskämpfern am 7. September1936 verhaftet und am 10. November 1936 in das Gefängnis Frankfurt-Preungesheim überführt. Anhand der Gerichtsakten lässt sich rekonstruieren, mit welchen Tatvorwürfen Ferdinand Markus konfrontiert war. Die Anklage beschuldigte ihn der „Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens“ und der „Beeinflussung der Massen durch Herstellung und Verbreitung von Schriften“. Bereits am 16. Dezember 1936 wurde er gemeinsam mit den weiteren 21 Angeklagten aus Rödelheim und Westhausen verurteilt. Er erhielt zwei Jahre und drei Monate Haft; die bürgerlichen Rechte wurden ihm auf die Dauer von fünf Jahren aberkannt. In der Urteilsbegründung wurde vor allem auf den „regen Verkehr mit ehemaligen Genossen von KPD und SPD“ hingewiesen. Als strafmildernd wurde bewertet, dass er den Kontakt zu den anderen von sich aus eingestellt hatte.

In der schriftlichen Urteilsbegründung, die erst am 19. Januar 1937 ausgestellt wurde, wurden die ihm zur Last gelegten Aktivitäten wie folgt beschrieben:

Der rote Nidda Bote 1. Jahrgang 1932
Der rote Nidda Bote 1. Jahrgang 1932

„Der Angeklagte hatte auch noch nach der Machtübernahme regen Verkehr mit ehemaligen Genossen von der KPD. und SPD. … Er gibt zu, im Jahre 1935 an einen Unbekannten 50 Rpf gegeben zu haben, und zwar soll das Geld für die Frau Weissenberger bestimmt gewesen sein. Weissenberger habe er seit Jahren gekannt, da er in der Nähe seiner Mutter gewohnt habe. Als er nun im Jahre 1935 gehört habe, dass es der Frau schlecht gehe, habe er dem Unbekannten die 50 Rpf gegeben. Er hat weiter in der Hauptverhandlung zugegeben, ausser diesem Betrag auch noch weitere Beiträge an die illegale KPD. gezahlt zu haben, und zwar vom Sommer 1933 bis zum Sommer 1934. Dann habe er aufgehört, weil es als Juden für ihn zu gefährlich gewesen sei und weil seiner Ansicht nach doch nichts dabei herausgekommen wäre.“

Die Zahlungen wurden vom Gericht als Mitgliedsbeitrag für die KPD und als Zahlung für die Rote Hilfe, eine Unterstützungsorganisation für Familienangehörige von verhafteten Widerständlern, gewertet. Dieser Vorwurf wurde allen 22 Angeklagten gleichermaßen gemacht.

Hinter dem Anklagepunkt „Beeinflussung der Massen durch Herstellung und Verbreitung von Schriften“ verbarg sich für die Angeklagten vor allem die Herausgabe und Verbreitung der KPD-Zeitung „Der rote Nidda Bote“, der erstmals 1932, damals noch legal, in Rödelheim erschien und nach der Machtergreifung der Nazis weiter als Widerstandsschrift verteilt wurde.

Obwohl Ferdinand Markus die Beteiligung und Weiterverbreitung illegalen Materials nicht nachgewiesen werden konnte, wurde dieser Anklagepunkt auch gegen ihn aufrechterhalten, was dazu führte, dass „die Annahme eines minder schweren Falles verneint“ wird.

In der Abschlussbegründung des Urteils heißt es dann:
„Die Tätigkeit des Angeklagten diente der Aufrechterhaltung eines organisatorischen Zusammenhalts, sodass er nach § 35 Abs. 3 Ziff. 1 StGB. zu bestrafen war. Der Senat hat auch bei diesem Angeklagten ebenso wie bei denjenigen, die sich bis in das Jahr 1935 hinein betätigt haben, die Annahme eines minder schweren Falles verneint. Da dem Angeklagten nur eine verhältnismäßig geringfügige Tätigkeit nachgewiesen werden konnte, er auch seine Tätigkeit von sich aus eingestellt hat, hielt der Senat eine Zuchthausstrafe von zwei Jahren und drei Monaten für eine ausreichende Sühne.“

Für die 22 Angeklagten wurde insgesamt eine Strafe von 59 Jahren und zwei Monaten Haft verhängt.

Quellen:

  • Gerichtsakten des Hessischen Hauptstaatsarchivs Wiesbaden
  • Gruppe Stadtteilerkundung, 12 Jahre Rödelheim 1933-1945, Frankfurt 1988
  • Dokument
  • Archiv Gruppe Stadtteilerkundung in der Evangelischen Cyriakusgemeinde