Karl Knauf

Wehrhofstraße 10

Wehrhofstrasse 10
Wehrhofstrasse 10

Karl Knauf wurde am 22. März 1899 in Rödelheim, Battenberger Weg 7, geboren und lebte später bis zu seiner Verhaftung in der Wehrhofstraße 10. Er war Werkzeugmacher, heiratete Katharine (Käthe) Müller am 20. Dezember 1924 und hatte mit ihr eine Tochter.

Als Schlosser arbeitete er zuletzt in den Adler-Werken in Frankfurt-Gallus, bis er am 7. Januar 1943 von seinem Arbeitsplatz weg verhaftet wurde. Die Adler-Werke waren eine Außenstelle des Konzentrationslagers Natzweiler / Katzbach und beschäftigten Zwangsarbeiter vieler Nationen. Gegen Ende der nationalistischen Herrschaft waren es ca. 1.700 Arbeiterinnen und Arbeiter.

Am 15. Januar 1943 zeigte das Reichssicherheitsamt in einer streng vertraulichen Meldung an, dass aufgrund staatspolizeilicher Ermittlungen Mitglieder einer „illegalen Zelle“ unter anderem auch in den Adler-Werken verhaftet worden waren, weil sie „bei jeder sich bietenden Gelegenheit unter Verwendung abgehörter ausländischer Rundfunknachrichten im kommunistischen und defaitistischen Sinn politisiert hatten“. Zu dieser „Zelle“ war auch Karl Knauf gezählt worden.

Heinrich Heil, der ebenfalls am 7. Januar verhaftet worden war, berichtete später, dass sie erst bei der Vernehmung über die Haftgründe informiert wurden: Abhören feindlicher Sender und Wehrkraftzersetzung. Nach seiner Überzeugung hatte es sich bei dieser Verhaftung um Denunziation gehandelt.

Unmittelbar nach seiner Festnahme kam Karl Knauf zunächst für vier Tage in das Gefägnis Frankfurt-Preungesheim. Danach wurde er bis zum 21. April 1943 in das Gefängnis Hammelsgasse verbracht.

Wie seine Frau Käthe später im Entschädigungsverfahren berichtete, war ihr Mann während der Haft schwersten Misshandlungen ausgesetzt, Sie hat ihn dort bei einem Besuch als seelisch gebrochenen Menschen erlebt. Nach ihrem Bekunden tat sich der Gestapobeamte Georg B. durch Grausamkeit besonders hervor. Nach Kriegsende wurde B. aufgrund der Aussagen von Angehörigen und Opfern, darunter auch Frau Knauf, zu sechs Jahren Haft verurteilt.

Während seiner Zeit in der Hammelsgasse war Karl Knauf ein Rechtsanwalt zur Seite gestellt worden. Nach dessen Aussage legte die Staatspolizei Karl Knauf nach seiner Entlassung aus der Haft am 21. April 1943 nahe, sich noch einmal Anfang Juli zu melden, da sein Fall noch nicht abgeschlossen sei. Am 9. Juli wurde Karl Knauf in das SS-Arbeitslager Friedrichshafen, einem Nebenlager des KZ Dachau, deportiert, wo er am 31. Oktober 1943 im Alter von 44 Jahren umkam.

Die vorliegenden Gerichtsakten lassen vermuten, dass die erfolgte Haftentlassung im April nur eine vorübergehende Entscheidung und nicht wirklich intendiert war, denn bereits am 15 Februar hatte der Oberstaatsanwalt des Frankfurter Landgerichts die „Strafsache Knauf zuständigkeitshalber an den Herrn Oberreichsanwalt beim Volksgerichtshof Berlin“ abgegeben.

Quellen:

  • Hessisches Hauptstaatsarchiv Wiesbaden
  • Gruppe Stadtteilerkundung Rödelheim; Die zweite Qual – Entschädigungsverfahren für Verfolgte der NS-Zeit; Frankfurt 1996

Fotos:

  • Initiative Stolpersteine Frankfurt