Elisabeth Hofmann

Kalkenthalstraße 7

Kalkenthalstraße 7

Elisabeth Hofmann wurde in Frankfurt am Main geboren. Ihre Eltern waren Ludwig Hofmann (Jg. 1865) aus Rödelheim und Eva Hofmann, geb. Ley (Jg. 1879), aus Gelnhausen. Die Familie war in der Rödelheimer Kalkentalstraße 7 wohnhaft. Die evangelischen Eltern hatten am 27. Januar 1900 in der St. Jacobskirche in Frankfurt-Bockenheim geheiratet. Elisabeth Hofmann und ihre am 15. April 1908 geborene Schwester Helmine Auguste wurden am 12. August 1900 von Pfarrer Weidemann evangelisch getauft.

Elisabeth Hofmann besuchte die Radilo-Schule in Frankfurt und ab 1915 die Städtische Handelslehranstalt in Frankfurt, die sie 1917 mit Bestnoten abschloss. Zu den Unterrichtsfächern zählten neben Französisch, Englisch und Stenographie die Fächer Handels- und Wirtschaftslehre, Kaufmännisches Rechnen, einfache und doppelte Buchhaltung und Wirtschaftsgeographie.

Von August 1917 bis Juli 1918 war Elisabeth Hofmann in der Firma Haasenstein & Vogler als Stenotypistin und in der Rechnungsprüfung und anschließend als Kontoristin in der Maschinenfabrik Moenus A.G. tätig. Diese Firma musste sie zum März 1919 im Zuge der „Vorschriften über die wirtschaftliche Demobilmachung“ verlassen. Anschließend trat sie in das Reichsverwertungsamt, Zweigstelle Frankfurt, in der Gutleutstraße 112 ein, wo sie mit der „Erledigung des Personalbriefwechsels sowie wichtigen und vertraulichen Angelegenheiten beschäftigt“ war. Mitte März 1920 trat Elisabeth Hofmann in den Dienst der Stadt Frankfurt ein, wo sie in verschiedenen Dienststellen eingesetzt wurde, sowohl als Schulsekretärin wie auch im Sekretariat des Städel´schen Kunstinstituts.

Am 6. Februar 1931 wurde Elisabeth Hofmann von der Frankfurter Fürsorgestelle für Gemüts- und Nervenkranke begutachtet, da sich Anzeichen einer seelischen Erkrankung gezeigt hatten, die ihre Arbeitsfähigkeit stark beeinträchtigten und die Einweisung in eine Heilanstalt erforderlich machten. Der begutachtende Arzt stellt eine baldige Rückkehr in den Dienst in Aussicht, während die Stadtverwaltung Frankfurt die Beurlaubung der Erkrankten betrieb.

Elisabeth Hofmann kam am 23. Februar 1933 in der Städtischen Nervenheilanstalt in Köppern. Ihren Wunsch, zum 1. August ihren Dienst bei der Stadt Frankfurt fortzusetzen, konnte sie nicht umsetzen. Im Mai 1934 kam sie in die psychiatrischen Krankenanstalten der Westfälischen Diakonissenanstalt „Sarepta“. Dort stellte der Chefarzt der Klinik, Dr. Jaspersen, den Antrag, die als „erbkrank“ diagnostizierte Elisabeth Hofmann unter Hinweis auf „§§ 1 bis 3 des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vom 14. Juli 1933“ unfruchtbar zu machen, da sie nach seiner Diagnose an Schizophrenie leide. Die Verhandlung zu dem Antrag auf Sterilisation erfolgte am 8. Mai 1934 vor dem Erbgesundheitsgericht Bielefeld. In Anwesenheit von Elisabeth Hofmann wurde über den Antrag verhandelt und ihm stattgegeben. Die Unfruchtbarmachung von Elisabeth Hofmann erfolgte am 27. September 1934 im Krankenhaus Gilead in Bethel.

Im April 1935 wurde Elisabeth Hofmann von der Stadt Frankfurt in den dauernden Ruhestand versetzt. Als Grundlage der Entscheidung diente das Gutachten der Fürsorgestelle für Gemüts- und Nervenkranke, dem sich das Stadtgesundheitsamt angeschlossen habe. Elisabeth Hofmann erhielt ein Ruhegehalt in Höhe von rund 45 Prozent ihrer ehemaligen Bezüge. Fortan erfolgte ihre Unterbringung in der Landesheilanstalt Hadamar wie auch in Herborn.

Nach ihrer Ermordung in der Tötungsanstalt Hadamar wurde ihrer Mutter mitgeteilt, sie sei am 28. Februar in Hartheim bei Linz eines natürlichen Todes gestorben und am 29. Februar 1941 eingeäschert worden. Die Urne mit der vorgeblichen Asche der Ermordeten wurde der Mutter von Elisabeth Hofmann zugesendet und auf dem Friedhof Rödelheim Gewann A-127/28 beigesetzt.

Quelle:

  • Initiative Stolpersteine Frankfurt

Fotos:

  • Initiative Stolpersteine Frankfurt